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E-Rechnung prüfen & validieren: gegen EN 16931

Bevor du eine E-Rechnung versendest — oder eine eingehende verbuchst — solltest du sie prüfen. Eine ungültige Rechnung wird vom Empfänger abgelehnt und kann den Vorsteuerabzug gefährden.

Was wird geprüft?

Eine vollständige Validierung umfasst mehrere Ebenen:

Diese Prüfung läuft technisch über Schematron-Regeln, wie sie auch der offizielle KoSIT-Validator nutzt.

So prüfst du eine E-Rechnung

  1. Datei wählen: XML (XRechnung) oder PDF (ZUGFeRD) in das Tool ziehen.
  2. Automatische Erkennung: Das Tool erkennt Format und Syntax (UBL oder CII) selbst und liest bei ZUGFeRD das eingebettete XML aus.
  3. Ergebnis lesen: Du erhältst eine Liste aller Fehler und Warnungen mit den jeweiligen Regel-IDs.

Fehlertypen verstehen

Fehlertyp Bedeutung
Formatfehler Die XML-Struktur ist ungültig.
Geschäftsregelfehler Eine Regel der EN 16931 oder BR-DE ist verletzt.
Inhaltlicher Fehler Die Daten sind formal gültig, aber sachlich falsch.

Format- und Geschäftsregelfehler erkennt der Validator zuverlässig. Inhaltliche Fehler — etwa eine falsche Adresse — musst du selbst kontrollieren.

Warum eingehende Rechnungen prüfen?

Das BMF erwartet, dass eingehende E-Rechnungen validiert werden. Nur eine korrekte, EN-16931-konforme Rechnung ist eine ordnungsgemäße Rechnung — und damit Grundlage für den Vorsteuerabzug. Mehr zur Rechtslage unter E-Rechnung Pflicht 2025.

Lokal und kostenlos

Die Prüfung läuft vollständig im Browser — deine Rechnung verlässt deinen Rechner nicht. Probiere es aus: E-Rechnung jetzt prüfen. Anschließend kannst du sie auch öffnen oder eine neue erstellen.

Häufige Fragen

Wie prüfe ich eine E-Rechnung?

Du lädst die XML- oder ZUGFeRD-Datei in einen Validator, der sie gegen die EN 16931 und die deutschen BR-DE-Regeln per Schematron prüft. Im Browser-Tool läuft das lokal, ohne Upload.

Was ist der Unterschied zwischen Formatfehler und Geschäftsregelfehler?

Ein Formatfehler verletzt die XML-Struktur (Schema). Ein Geschäftsregelfehler verletzt eine inhaltliche Regel der EN 16931 oder BR-DE, etwa unstimmige Summen. Beide führen zur Ablehnung.

Muss ich eingehende Rechnungen prüfen?

Empfehlenswert ja. Das BMF erwartet, dass eingehende E-Rechnungen validiert werden — nur eine fehlerfreie, EN-16931-konforme Rechnung berechtigt zuverlässig zum Vorsteuerabzug.