E-Rechnung Pflicht 2025: Was Kleinunternehmer wissen müssen

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht im Geschäftskundenbereich (B2B). Die Umstellung erfolgt schrittweise — aber eine Pflicht betrifft dich schon heute.

Was bedeutet „E-Rechnung“?

Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei. Sie ist eine strukturierte XML-Datei nach der europäischen Norm EN 16931 — maschinenlesbar und automatisch verarbeitbar. In Deutschland sind das vor allem die Formate XRechnung und ZUGFeRD.

Die wichtigsten Stufen

Für wen gilt die Pflicht?

Betroffen sind inländische Unternehmen im B2B-Bereich — unabhängig von der Größe. Sowohl Rechnungssteller als auch Empfänger müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) fallen nicht darunter.

Gibt es Ausnahmen?

Von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind:

Übergangsfristen

Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers noch auf Papier oder als PDF verschickt werden. Ab 2027 gilt die Versandpflicht für Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle. Die vollständige Übersicht steht unter E-Rechnung Fristen.

Was heißt das für Kleinunternehmer und Freelancer?

Auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du E-Rechnungen annehmen und öffnen können. Der eigene Versand wird in den nächsten Jahren folgen. Du brauchst dafür keine teure Software — eine E-Rechnung lässt sich direkt im Browser öffnen, prüfen und erstellen.

Sofort starten

  1. Eingehende XML- oder ZUGFeRD-Rechnung lesbar anzeigen und auf Gültigkeit prüfen.
  2. Eigene Rechnung in unter einer Minute als XRechnung (UBL/CII) erstellen.

Welches Format das richtige ist, erklärt der Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Der Empfang ist seit dem 1. Januar 2025 für alle inländischen Unternehmen Pflicht. Die Versandpflicht greift ab 2027 für Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle übrigen.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Beim Empfang ja: Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen annehmen können. Beim Versand sind Kleinunternehmer befreit.

Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?

Ausgenommen sind Rechnungen an Privatpersonen (B2C), Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise sowie bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Das strukturierte Original ist acht Jahre revisionssicher nach den GoBD aufzubewahren. Details unter E-Rechnung archivieren.