E-Rechnung Pflicht 2025: Was Kleinunternehmer wissen müssen
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht im Geschäftskundenbereich (B2B). Die Umstellung erfolgt schrittweise — aber eine Pflicht betrifft dich schon heute.
Was bedeutet „E-Rechnung“?
Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei. Sie ist eine strukturierte XML-Datei nach der europäischen Norm EN 16931 — maschinenlesbar und automatisch verarbeitbar. In Deutschland sind das vor allem die Formate XRechnung und ZUGFeRD.
Die wichtigsten Stufen
- Seit 01.01.2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und lesen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer.
- Ab 2027: Pflicht zum Versand für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.
- Ab 2028: Versandpflicht für alle weiteren Unternehmen.
Was heißt das für Kleinunternehmer und Freelancer?
Auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du E-Rechnungen annehmen und öffnen können. Der eigene Versand wird in den nächsten Jahren folgen. Du brauchst dafür keine teure Software — eine E-Rechnung lässt sich direkt im Browser öffnen, prüfen und erstellen.
Sofort starten
- Eingehende XML- oder ZUGFeRD-Rechnung lesbar anzeigen und auf Gültigkeit prüfen.
- Eigene Rechnung in unter einer Minute als XRechnung (UBL/CII) erstellen.
Welches Format das richtige ist, erklärt der Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD.