Wachstumschancengesetz: Was die E-Rechnungspflicht für dein Unternehmen bedeutet

Das Wachstumschancengesetz ist der Grund, warum die E-Rechnung derzeit in jeder Buchhaltung Thema ist. Es hat das Umsatzsteuergesetz geändert und damit die elektronische Rechnung im Geschäftskundenbereich verbindlich gemacht.

Was das Gesetz tatsächlich ändert

Kern der Änderung ist § 14 UStG. Er unterscheidet seither zwei Arten von Rechnungen:

Die entscheidende Folge: Ein PDF ist keine E-Rechnung. Es fällt in die Kategorie „sonstige Rechnung“, auch wenn es per E-Mail verschickt wird. Warum das so ist, erklärt der Vergleich E-Rechnung vs. PDF.

Für welche Umsätze gilt das?

Die Pflicht greift bei Leistungen zwischen inländischen Unternehmern (B2B). Sowohl Rechnungssteller als auch Empfänger müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Nicht erfasst sind:

Auf die Unternehmensgröße kommt es dagegen nicht an. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Freiberufler sind erfasst — Details unter E-Rechnung für Kleinunternehmer und für Freelancer.

Die Übergangsregelung in § 27 Abs. 38 UStG

Das Gesetz trennt sauber zwischen Empfang und Versand — und nur der Versand hat Übergangsfristen:

Wann Was gilt
seit 01.01.2025 Empfangspflicht für alle inländischen Unternehmen. Keine Übergangsfrist, keine Umsatzgrenze.
bis 31.12.2026 Versand von Papier- und (mit Zustimmung des Empfängers) PDF-Rechnungen weiterhin erlaubt.
bis 31.12.2027 Verlängerter Übergang für Versender mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz.
ab 01.01.2028 Versandpflicht ohne Ausnahme.

Konkretisiert wird das durch die BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025. Die vollständige Zeitleiste steht unter E-Rechnung Fristen.

Warum die Empfangspflicht das eigentlich Dringende ist

Bei den Übergangsfristen geht leicht unter, dass der Empfang bereits heute gilt — und zwar ohne jede Erleichterung. Sobald ein Lieferant auf E-Rechnung umstellt, musst du die Datei annehmen, lesen und den strukturierten Datensatz aufbewahren können. Für den reinen Empfang genügt ein E-Mail-Postfach; entscheidend ist, dass du die Datei danach öffnen und prüfen kannst.

Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert nicht nur Streit über den Vorsteuerabzug, sondern schlicht liegengebliebene Eingangsrechnungen.

Was du jetzt tun solltest

  1. Empfang sicherstellen: eine dedizierte Rechnungs-E-Mail-Adresse festlegen und intern kommunizieren.
  2. Eingehende Dateien lesbar machen: eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei lässt sich direkt im Browser öffnen und gegen die EN 16931 prüfen — ohne Upload, ohne Konto.
  3. Archivierung klären: aufzubewahren ist das strukturierte Original, nicht der Ausdruck. Siehe E-Rechnung archivieren.
  4. Versand planen: je nach Vorjahresumsatz bleibt bis Ende 2026 oder Ende 2027 Zeit. Der 5-Schritte-Leitfaden führt durch die Umstellung.

Prüfe deine erste E-Rechnung

Der schnellste Weg zur Gewissheit: Nimm eine Eingangsrechnung, die du bereits erhalten hast, und lass sie gegen die EN 16931 und die deutschen Geschäftsregeln validieren. Die Prüfung läuft vollständig lokal im Browser — die Rechnung verlässt deinen Rechner nicht.

Häufige Fragen

Was regelt das Wachstumschancengesetz zur E-Rechnung?

Es ändert § 14 UStG: Für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen ist die Rechnung grundsätzlich als strukturierte elektronische Rechnung nach EN 16931 auszustellen. Die Übergangsregelungen stehen in § 27 Abs. 38 UStG.

Ist ein PDF noch eine elektronische Rechnung?

Nein. Seit der Neufassung gilt ein PDF als „sonstige Rechnung". Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden.

Wer ist vom Wachstumschancengesetz betroffen?

Alle inländischen Unternehmer, wenn sie Leistungen an andere inländische Unternehmer erbringen (B2B). Auf die Größe kommt es nicht an — auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können.

Brauche ich die Zustimmung des Empfängers?

Für den Versand einer E-Rechnung im B2B nicht mehr. Umgekehrt gilt: Papier oder PDF darfst du in der Übergangszeit nur noch mit Zustimmung des Empfängers verschicken.