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E-Rechnung: Was ist das? Definition & Pflicht erklärt

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Seit dem 1. Januar 2025 ist dieser Begriff in Deutschland gesetzlich neu definiert — und eine einfache PDF zählt nicht mehr dazu.

Definition nach § 14 UStG

Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet seit der Reform durch das Wachstumschancengesetz drei Arten von Rechnungen:

Der entscheidende Punkt: Eine PDF ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung. Maschinen können den Inhalt einer PDF nicht zuverlässig auslesen — eine XML-Datei dagegen schon.

Warum strukturierte Daten?

In einer E-Rechnung steht jede Information — Rechnungsnummer, Betrag, Steuersatz, Lieferdatum — in einem klar benannten Datenfeld. Buchhaltungssoftware kann diese Felder direkt einlesen und verbuchen, ohne dass jemand abtippt. Das spart Zeit, vermeidet Fehler und beschleunigt die Zahlung. Mehr dazu unter Vorteile der E-Rechnung.

Die wichtigsten Formate

Format Aufbau Typischer Einsatz
XRechnung reines XML Rechnungen an Behörden (B2G)
ZUGFeRD PDF + eingebettetes XML B2B, wenn der Empfänger die Rechnung auch „sehen“ soll
Peppol BIS 3.0 UBL-XML über ein Netzwerk grenzüberschreitender Austausch

Alle drei beruhen auf der europäischen Norm EN 16931. Welches Format wann passt, klärt der Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD.

Ab wann gilt die Pflicht?

Die vollständige Übersicht steht unter E-Rechnung Fristen und E-Rechnung Pflicht 2025.

Sofort ausprobieren

Du kannst eine E-Rechnung direkt im Browser öffnen, prüfen und erstellen — ohne Upload und ohne Konto. Eingehende XML- oder ZUGFeRD-Rechnungen werden lesbar angezeigt und gegen die EN 16931 validiert.

Häufige Fragen

Ist eine PDF eine E-Rechnung?

Nein. Seit der Neufassung von § 14 UStG ist eine reine PDF eine „sonstige Rechnung". Eine E-Rechnung ist eine strukturierte XML-Datei nach EN 16931 wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Brauche ich eine E-Rechnung als Kleinunternehmer?

Empfangen ja: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen annehmen können. Beim Versand sind Kleinunternehmer nach § 34a UStDV dauerhaft befreit.

Welche Formate sind in Deutschland erlaubt?

Alle Formate, die der Norm EN 16931 entsprechen — vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (Hybrid aus PDF und XML). Peppol BIS Billing 3.0 ist ebenfalls konform.