BR-CO-26
In order for the buyer to automatically identify a supplier, the Seller identifier (BT-29), the Seller legal registration identifier (BT-30) and/or the Seller VAT identifier (BT-31) shall be present.
Was bedeutet diese Regel?
Der Verkäufer ist nicht eindeutig identifizierbar: es fehlen Verkäuferkennung (BT-29), Registernummer (BT-30) und USt-IdNr. (BT-31).
Der Käufer muss den Lieferanten automatisch zuordnen können — dafür braucht es mindestens eine dieser Kennungen.
- BT-29
- Kennung des Verkäufers
- BT-30
- Registernummer des Verkäufers (Handelsregister)
- BT-31
- USt-IdNr. des Verkäufers
Offizielle Regelmeldung (Norm)
In order for the buyer to automatically identify a supplier, the Seller identifier (BT-29), the Seller legal registration identifier (BT-30) and/or the Seller VAT identifier (BT-31) shall be present.
Offizielle Regelmeldung der Norm (englisch).
Wo die Regel greift
Syntax: CII · UBL
Dieselbe Regel, zweimal ausgedrückt: UBL und CII benennen dieselben Felder mit unterschiedlichen Pfaden. Prüfst du eine CII-Datei gegen die UBL-Regeln, bekommst du deshalb Fehler, die nichts bedeuten.
UBL
cac:AccountingSupplierParty
CII
//ram:SellerTradeParty
Technische Prüfung
Die Regel ist erfüllt, wenn dieser Schematron-Ausdruck zutrifft:
(ram:ID) or (ram:GlobalID) or (ram:SpecifiedLegalOrganization/ram:ID) or (ram:SpecifiedTaxRegistration/ram:ID[@schemeID='VA'])So behebst du den Fehler
Betrifft Beträge, Umsatzsteuer oder IBAN. Diese Werte ändern wir niemals automatisch — korrigiere sie in deinen Quelldaten.
Ergänze mindestens eine: USt-IdNr., Handelsregisternummer oder eine sonstige Verkäuferkennung.
Korrigiere die betroffene Angabe in deiner XML und prüfe die Rechnung anschließend erneut. Die Prüfung läuft lokal in deinem Browser — deine Datei verlässt deinen Rechner nicht.
E-Rechnung hier prüfen
Ziehe eine XML- oder ZUGFeRD-PDF-Datei hierein. Die Prüfung läuft lokal in deinem Browser gegen die EN 16931 — deine Datei verlässt deinen Rechner nicht.