E-Rechnung Frankreich: Pflicht ab 1. September 2026
E-Rechnung hier prüfen
Ziehe eine XML- oder ZUGFeRD-PDF-Datei hierein. Die Prüfung läuft lokal in deinem Browser gegen die EN 16931 — deine Datei verlässt deinen Rechner nicht.
Frankreich führt die verpflichtende E-Rechnung im B2B ein — und das betrifft auch deutsche Unternehmen, die Kunden oder Tochtergesellschaften in Frankreich haben. Diese Seite ordnet den Zeitplan ein und zeigt, was du selbst vorbereiten kannst.
Der Zeitplan
Frankreich staffelt die Pflicht nach Unternehmensgröße:
- ab 01.09.2026: Empfangspflicht für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe.
- ab 01.09.2026: Versandpflicht für große und mittlere Unternehmen (grandes entreprises, ETI).
- ab 01.09.2027: Versandpflicht für KMU und Kleinstunternehmen (PME, TPE).
Weil das Thema politisch bewegt ist, lohnt vor wichtigen Terminen ein Blick auf die offiziellen französischen Quellen.
Das Format: Factur-X
Frankreich baut auf Factur-X — dem französischen Pendant zu ZUGFeRD. Beide sind derselbe Standard: eine PDF/A-3 mit eingebettetem CII-XML nach EN 16931. Eine Rechnung, die du als ZUGFeRD erstellst, ist zugleich eine gültige Factur-X-Rechnung. Details im Ratgeber Factur-X.
Daneben sind auch reine UBL- und **CII-**Rechnungen nach EN 16931 zulässig.
Was du mit Beleggo machen kannst
Beleggo deckt den Teil ab, den du unabhängig von jeder Plattform selbst in der Hand hast:
- Erstellen: eine EN-16931-gültige Rechnung als Factur-X/ZUGFeRD, UBL oder CII.
- Prüfen: eine ein- oder ausgehende Rechnung gegen die EN 16931 validieren — bevor du sie verbuchst oder versendest.
- Umwandeln: zwischen UBL, CII und Factur-X-PDF wechseln.
Alles läuft lokal in deinem Browser — die Rechnungsdaten verlassen deinen Rechner nicht.
Was Beleggo nicht macht
Ehrlich abgegrenzt: Der Versand in Frankreich läuft über zugelassene Plattformen (PDP — Plateforme de Dématérialisation Partenaire) und ist mit einem E-Reporting an die Steuerverwaltung verbunden. Diese Übertragung, die Anbindung an Chorus Pro/PDP und die französischen CTC-Meldepflichten übernimmt Beleggo nicht — dafür brauchst du eine PDP. Beleggo sorgt dafür, dass die Rechnung, die du dort einreichst, inhaltlich und strukturell stimmt.
Kurz geprüft
Lade unten eine Factur-X-, ZUGFeRD- oder UBL-/CII-Rechnung und prüf sie direkt hier gegen die EN 16931 — kostenlos, ohne Upload.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Frankreich?
Der Empfang wird ab dem 1. September 2026 für alle Unternehmen Pflicht. Der Versand ab 1. September 2026 für große und mittlere Unternehmen, ab 1. September 2027 für KMU und Kleinstunternehmen.
Welches Format brauche ich für Frankreich?
Frankreich setzt auf Factur-X — technisch identisch mit dem deutschen ZUGFeRD — sowie auf reine UBL- und CII-Formate nach EN 16931. Eine gültige Factur-X-/ZUGFeRD-Rechnung deckt beide Länder ab.
Kann ich mit Beleggo Rechnungen an Chorus Pro oder eine PDP senden?
Nein. Beleggo prüft und erstellt die Rechnung (EN 16931 / Factur-X) lokal in deinem Browser. Der eigentliche Versand läuft in Frankreich über zugelassene Plattformen (PDP) — Beleggo übernimmt die Übertragung und das E-Reporting nicht.