Geschäftsbegriff

BT-69

Ländercode des Steuervertreters

Was bedeutet dieser Begriff?

BT-69 bezeichnet „Ländercode des Steuervertreters“ — ein einzelnes Datenfeld (Business Term) des europäischen E-Rechnungs-Standards EN 16931. Damit ist BT-69 fester Bestandteil der Formate XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X und Peppol BIS 3.0, die alle auf EN 16931 aufbauen.

Wo der Begriff vorkommt

Im XML einer E-Rechnung erscheint BT-69 als konkretes Element (in UBL bzw. CII unterschiedlich benannt). Mit dem Beleggo-Generator lässt sich das Feld befüllen, mit dem Prüftool wird die Rechnung inklusive dieses Felds gegen EN 16931 und XRechnung validiert — kostenlos und lokal im Browser.

Verwandte Felder

BT-56
Ansprechpartner des Käufers
BT-59
Name des Zahlungsempfängers
BT-62
Name des abweichenden Steuervertreters
BT-63
USt-IdNr. des Steuervertreters
BT-70
Name des Lieferorts/Empfängers
BT-71
Kennung des Lieferorts
BT-72
Tatsächliches Lieferdatum
BT-73
Beginn des Rechnungszeitraums