Geschäftsbegriff
BT-29
Kennung des Verkäufers
Was bedeutet dieser Begriff?
BT-29 bezeichnet „Kennung des Verkäufers“ — ein einzelnes Datenfeld (Business Term) des europäischen E-Rechnungs-Standards EN 16931. Damit ist BT-29 fester Bestandteil der Formate XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X und Peppol BIS 3.0, die alle auf EN 16931 aufbauen.
Wo der Begriff vorkommt
Im XML einer E-Rechnung erscheint BT-29 als konkretes Element (in UBL bzw. CII unterschiedlich benannt). Mit dem Beleggo-Generator lässt sich das Feld befüllen, mit dem Prüftool wird die Rechnung inklusive dieses Felds gegen EN 16931 und XRechnung validiert — kostenlos und lokal im Browser.
Verwandte Felder
- BT-22
- Bemerkung zur Rechnung (Freitext)
- BT-24
- Spezifikationskennung (CustomizationID)
- BT-25
- Referenz zur vorausgegangenen Rechnung
- BT-27
- Name des Verkäufers
- BT-30
- Registernummer des Verkäufers (Handelsregister)
- BT-31
- USt-IdNr. des Verkäufers
- BT-32
- Steuernummer des Verkäufers
- BT-34
- Elektronische Adresse des Verkäufers