DE-R-022
Attached documents provided with an invoice in "ADDITIONAL SUPPORTING DOCUMENTS" (BG-24) shall have a unique filename (non case-sensitive) within the element ″Attached document″ (BT-125).
Was bedeutet diese Regel?
Zwei Anlagen der Rechnung tragen denselben Dateinamen (BT-125, @filename).
Empfänger legen Anlagen unter ihrem Dateinamen ab — die zweite überschreibt dann die erste, und ein Beleg fehlt, ohne dass es jemand bemerkt. Achtung: Hat eine Anlage gar keinen Dateinamen, gelten zwei namenlose Anlagen ebenfalls als gleich.
- BG-24
- Anlagen/Begleitdokumente
- BT-125
- Angehängtes Dokument (Anlage)
Offizielle Regelmeldung (Norm)
Attached documents provided with an invoice in "ADDITIONAL SUPPORTING DOCUMENTS" (BG-24) shall have a unique filename (non case-sensitive) within the element ″Attached document″ (BT-125).
Offizielle Regelmeldung der Norm (englisch).
Wo die Regel greift
Syntax: UBL
Betroffenes Element (XPath):
(/ubl-invoice:Invoice | /ubl-creditnote:CreditNote)[$supplierCountryIsDE and $customerCountryIsDE]
Technische Prüfung
Die Regel ist erfüllt, wenn dieser Schematron-Ausdruck zutrifft:
count(cac:AdditionalDocumentReference) = count(cac:AdditionalDocumentReference[not(./cac:Attachment/cbc:EmbeddedDocumentBinaryObject/@filename = preceding-sibling::cac:AdditionalDocumentReference/cac:Attachment/cbc:EmbeddedDocumentBinaryObject/@filename)])So behebst du den Fehler
Eine fehlende oder falsche Geschäftsangabe, die nur du liefern kannst. Ergänze bzw. korrigiere sie und prüfe erneut.
Vergib je Anlage einen eigenen, sprechenden Dateinamen (z. B. stundennachweis-kw14.pdf und lieferschein-4711.pdf) und stelle sicher, dass jede Anlage überhaupt einen Namen hat.
Korrigiere die betroffene Angabe in deiner XML und prüfe die Rechnung anschließend erneut. Die Prüfung läuft lokal in deinem Browser — deine Datei verlässt deinen Rechner nicht.
E-Rechnung hier prüfen
Ziehe eine XML- oder ZUGFeRD-PDF-Datei hierein. Die Prüfung läuft lokal in deinem Browser gegen die EN 16931 — deine Datei verlässt deinen Rechner nicht.