BR-19
The Seller tax representative postal address (BG-12) shall be provided in the Invoice, if the Seller (BG-4) has a Seller tax representative party (BG-11).
Was bedeutet diese Regel?
The Seller tax representative postal address (BG-12) shall be provided in the Invoice, if the Seller (BG-4) has a Seller tax representative party (BG-11).
Eine Kern-Geschäftsregel der EN 16931.
- BG-4
- Verkäufer (Angaben)
- BG-11
- Steuervertreter des Verkäufers
- BG-12
- Postanschrift des Steuervertreters
Offizielle Regelmeldung (Norm)
The Seller tax representative postal address (BG-12) shall be provided in the Invoice, if the Seller (BG-4) has a Seller tax representative party (BG-11).
Offizielle Regelmeldung der Norm (englisch).
Wo die Regel greift
Syntax: CII · UBL
Dieselbe Regel, zweimal ausgedrückt: UBL und CII benennen dieselben Felder mit unterschiedlichen Pfaden. Prüfst du eine CII-Datei gegen die UBL-Regeln, bekommst du deshalb Fehler, die nichts bedeuten.
UBL
cac:TaxRepresentativeParty
CII
//ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty
Technische Prüfung
Die Regel ist erfüllt, wenn dieser Schematron-Ausdruck zutrifft:
(ram:PostalTradeAddress)So behebst du den Fehler
Eine fehlende oder falsche Geschäftsangabe, die nur du liefern kannst. Ergänze bzw. korrigiere sie und prüfe erneut.
Ergänze bzw. korrigiere die genannte Angabe und prüfe erneut.
Korrigiere die betroffene Angabe in deiner XML und prüfe die Rechnung anschließend erneut. Die Prüfung läuft lokal in deinem Browser — deine Datei verlässt deinen Rechner nicht.
E-Rechnung hier prüfen
Ziehe eine XML- oder ZUGFeRD-PDF-Datei hierein. Die Prüfung läuft lokal in deinem Browser gegen die EN 16931 — deine Datei verlässt deinen Rechner nicht.